Garantie oder Gewährleistung?

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Im ersten Jahr zu Apple, im zweiten Jahr zum Händler – oder? Wohin muss man sich wenden bei Reparaturen innerhalb der ersten zwei Jahre?
Im ersten Jahr zu Apple, im zweiten Jahr zum Händler – oder? Wohin muss man sich wenden bei Reparaturen innerhalb der ersten zwei Jahre?

Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Für viele Verbraucher sind Garantie und Gewährleistung nur schwer auseinanderzuhalten. Dabei ist der Unterschied gar nicht so kompliziert. Knifflig wird es durch unterschiedliche Fristen und auch dadurch, dass viele Händler ihre Gewährleistungspflichten nicht erfüllen.

Garantie
Ob Privatkunde oder Geschäftskunde, die Garantie ist immer gleich für alle Käufer. Die Dauer der Garantie legt der Hersteller fest – sie ist ein freiwilliges Funktionsversprechen. Bei selbstverusachten Schäden greift die Garantie nicht. Die übliche Dauer der Garantie liegt  zwischen 1/2 Jahr und 5 Jahren, selten länger. Bei manchen Verschleißteile ist die Garantie eingeschränkt auf z.B. 3 Monate. Der Hersteller kann die Garantie an bestimmte Bedingungen knüpfen. Was genau impassiert – Geld zurück, Vor-Ort-Service, 24-h-Austausch o.Ä. – liegt ebenfalls allein im Ermessen des Herstellers.

Apple gewährt auf alle Produkte ein Jahr Garantie, für Verschleißteile wie Batterien oder Schutzbeschichtungen jedoch nicht.
Bei der Herstellergarantie ist es egal, wo sie kaufen. Als Startzeit der Garantie gilt immer der Zeitpunkt des (ersten) Kaufs, deshalb sollte der Kaufbeleg aufbewahrt werden. Unabhängig vom Hersteller kann auch ein Händler eine freiwillige Garantie geben, das ist jedoch eher selten.

Gewährleistung ist gesetzlich verankertes Verbraucherrecht, in Deutschland geregelt durch §§ 433 ff BGB. Sie gilt für Privatkäufer von Neuwaren einheitlich 24 Monate, für gewerbliche Kunden gelten andere Fristen. Erbringer und Ansprechpartner für die Gewährleistung ist immer der Händler. Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung eingeschränkt werden. Problematisch bei der Gewährleistung ist: der Käufer  muss beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Grundsätzlich wird in den ersten sechs Monaten zu Gunsten des Verbrauchers angenommen, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft war. In diesem Zeitraum liegt es am Verkäufer, das Gegenteil zu beweisen. Sechs Monate nach dem Kauf dreht sich dieses Prinzip zu Ungunsten des Käufers, man spricht deshalb von Beweislastumkehr – der Käufer muss dann nachweisen, dass die Ware bereits beim Kauf mangelhaft war.

Wohin bei einem Garantieschaden?
Wenn ihr Apple Gerät weniger als ein Jahr alt ist und der Schaden nicht selbst (oder durch Fremdeinwirkung) verursacht wurde, dann ist Apple der richtige Ansprechpartner – oder ein AASP ein von Apple autorisierter Händler. (JOCR ist derzeit kein AASP) Zeitliche Einschränkungen gelten für die oben erwähnten Verschleißteile wie Batterien o.Ä. Hier gelten andere Fristen.

Nach der Garantie: Wenn ihr Apple Gerät älter als ein Jahr und jünger als zwei Jahre ist (und der Schaden nicht selbst oder durch Fremdeinwirkung verursacht wurde), dann ist Ihr Händler der Ansprechpartner. Er ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche für Sie abzuwickeln. Einschränkungen gibt es hier, wenn Sie ein gewerblicher Käufer oder Firmenkunde sind. In diesem Fall gelten andere Fristen, die auch von Produkt zu Produkt unterschiedlich sind.

Gewährleistung
Für Gewährleistungsanfragen ist immer der Händler ihr erster Ansprechpartner. Wenn Sie während der Gewährleistung mit einem Schaden zum Händler gehen, dann wird er im besten Fall den Schaden für Sie mit dem Hersteller abwickeln, im schlechtesten Fall schickt er sie wieder weg. Dazwischen gibt es viele Varianten, die aber meist nicht zu Ihren Gunsten ausfallen.  Wenn der Händler seiner gesetzlichen Pflichte nachkommt und noch (Hersteller-) Garantie besteht, wird er das Gerät an Apple senden. Sie sind aber besser und schneller dran, wenn Sie sich direkt an Apple oder einen AASP wenden.

Nach zwei Jahren: Kulanz? Wenn ein nicht selbst verschuldeter Mangel nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistung auftritt, können Sie unter bestimmten Umständen Kulanz erhalten. Sie sollten sich dafür direkt an Apple wenden. Händler sind dafür der falsche Ansprechpartner.Kulanz liegt immer im Ermessen des Herstellers. Es gibt keinen gesetzlich verankerten Anspruch darauf.

Austauschprogramme und Rückrufaktionen:
Einige Apple-Produkten stellten sich als zu fehleranfällig heraus oder es gibt zahlreiche Kunden mit dem selben Problem. In manchen Fällen bietet Apple eine Umtauschoption oder kostenlose Reparatur nach Garantie und Gewährleistung an. Apples freiwillige Austausch- und Reparaturerweiterungsprogramme listen stets eine Handvoll Geräte auf, die in einem begrenzten Zeitraum kostenlos repariert oder ausgetauscht werden.

Tipp:
Informieren Sie sich bei einem Schaden an Ihrem Apple-Gerät immer über Apples aktuelle
Austausch- und Reparaturerweiterungsprogramme. Ihr Ansprechpartner ist dabei Apple oder eine Apple Vertragswerkstatt (AASP).Um ein Austauschprogramm in Anspruch zu nehmen, sollten Sie sich direkt an Apple oder einen AASP (Apple Autorisierten Service Provider) wenden.

Apple informiert auf seiner Website zu den aktuellen Austausch- und Reparaturerweiterungsprogramme ausführlich über die Bedingungen, die zur Teilnahme berechtigen. Das Kaufdatum oder das Vorlegen eines Kaufbelegs sind zur Inanspruchname dieser Programme nicht von Bedeutung, es geht vielmehr darum, ob die Geräte bestimmte Eigenschaften aufweisen.

Umtausch- oder Rückgaberecht Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Ein gesetzlich verankertes Recht auf Umtausch oder Rückgabe gibt es in Deutschland nicht. Falls der Verkäufer ein Umtauschrecht anbietet, ist er daran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. Der Umtausch erfolgt häufig nur gegen Warengutschein. Wichtig ist in diesem Fall natürlich der Kassenbon, Originalverpackung und unbeschädigte Ware. Ansprechpartner ist in diesen Fällen immer der Händler.

Anmerkung: Wir müssen darauf hinweisen, dass dieser Leitfaden keine rechtliche Beratung darstellt. Wir sind keine Rechtsanwälte, JOCR führt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzgebers durch.